Was versteht man Imprimatur?
Die Imprimatur wird in der Druckereifachsprache auch als „Imprimi potest“ bezeichnet. Sie steht als Synonym für die Erteilung der Druckgenehmigung. Diese kann von verschiedenen Stellen erteilt werden. Bei einen Buch kommen hier entweder der Verleger oder der Autor in Frage. Bei den Self-Publishing-Verlagen wird beispielsweise dem Autor ein mit Tinte aus Druckerpatronen günstig ausgedrucktes oder mit dem Laserdrucker und Toner hergestelltes Hardcopy-Exemplar zur Prüfung zugeschickt. Erst wenn dieses Exemplar vom Autor mit einer Druckfreigabe in Form einer speziellen Bestätigung versehen wurde, wird es für den Verkauf und zum Druck auf Abruf freigegeben. An anderen Stellen wird die Imprimatur vom Auftraggeber mit einem Signum oder einem speziellen Stempel erteilt. Dieses Verfahren wird bei der Druckvorbereitung für Werbematerialien und Informationsbroschüren angewendet. Bei Werken mit theologischen Inhalten kann die Imprimatur alias Druckgenehmigung beispielsweise durch einen Bischof erteilt werden. Sie war bis zum Jahr 1965 sogar vorgeschrieben.