Canon verliert „Dongle Gear“ Patentstreit vor dem Bundesgerichtshof
24.10.2017 / 22.14 Uhr
Die deutschen Druckerpatronen-Hersteller wta Carsten Weser GmbH und KMP PrintTechnik AG haben gestern ein wegweisendes Urteil vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe errungen.
Trotz der vorhergehenden Niederlagen vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Düsseldorf entschied die höchste deutsche Instanz gestern im Sinne der Recyclingindustrie und dadurch letzten Endes auch im Interesse des Verbrauchers.
INHALTSVERZEICHNIS
Streitpunkt in der sogenannten „Dongle Gear“-Klage war dabei das von Canon eingereichte EU-Patent 2 087 407. Dabei handelt es sich um ein an der Toner-Trommel angebrachtes Kupplungsstück zur Verbindung mit der Antriebseinheit des Druckers.
wta und KMP haben die Bildtrommel beim Recycling-Vorgang ersetzt und inklusive alten Zahnrad und Kupplung in den Rebuilt-Tonerkartuschen verbaut. Da jedoch Canon die Bildtrommel und das Zahnrad als ein ganzes Teil betrachtet, das patentrechtlich geschützt war, ging der Ärger los. Die Bildtrommel muss jedoch zwangsweise ersetzt werden, weil diese nicht mehr als ein Kartuschenleben in guter Qualität druckt.
Folgende Tonerkartuschen waren Inhalt der Klage
• HP 05A / CE505A
• HP 05X / CE505X
• HP 80X / CF280X
• HP 55A / CE255A
• HP 55X / CE255X
• Canon Cartridge 720
• Canon C-EXV40
Canon ist auch Hersteller der Druckwerke von HP Laserdrucker, deswegen betrifft das Patent auch HP Tonerkartuschen.
Ab Mai 2014 hagelte es Klagen
Canon hat deshalb im Mai 2014 damit begonnen, Unterlassungsklagen einzureichen um den Verkauf entsprechender Rebuilt-Tonerkartuschen zu verhindern. Betroffen waren neben wta und KMP eine Vielzahl weltweiter Branchengrößen, wie z.B. Armor, Artech, Pelikan, Zephyr SAS, Aster, X-Com Shop Ltd. und OOO Softrade.
Bis zu 200 Patente auf einzelne Druckerpatronen
Patentklagen der Druckerhersteller sind in dieser umsatzstarken Branche keine Seltenheit. Schließlich wird der Großteil des Umsatzes nicht durch den Verkauf der Drucker generiert, sondern durch die dazugehörigen Tintenpatronen. Das erklärt auch warum die Originalhersteller teilweise bis zu 200 Patente für eine Druckerpatrone eintragen lassen. Dadurch soll jedem Alternativ-Hersteller der Verkauf so schwer wie möglich gemacht werden.
Umso bemerkenswerter ist es, dass die Firmen wta und KMP trotz der Niederlagen vor den ersten beiden Instanzen bis zum höchsten deutschen Gericht gezogen sind und ein zukunftsprägendes Urteil erkämpft haben, welches nicht mehr angefochten werden kann.
Die Tragweite des Urteils
Die Tragweite dieses Urteils erschließt sich aber erst, wenn man darüber nachdenkt, was passiert wäre, hätte der Bundesgerichtshof im Sinne Canons entschieden. Dann könnte Canon dieses Urteil zukünftig nutzen, um jedem Alternativ-Hersteller das Wiederaufbereiten der Original Toner mit entsprechendem Patent zu untersagen.
In diesem Sinne,
Danke wta und KMP!